Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10096
OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04 (https://dejure.org/2005,10096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04 (https://dejure.org/2005,10096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 (https://dejure.org/2005,10096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 AufenthG; § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 60 Abs. 1 S. 2 2. Alt. AufenthG; Art. 28 der Genfer Konvention
    Zuerkennung von Abschiebungsschutz einer türkischen Staatsangehörigen nach § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Möglichkeit der politischen Verfolgung unter den Gesichtspunkt der Sippenhaft; Möglichkeit der Gefahr einer Verfolgung unter Sippenhaftsgesichtspunkten; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 26 Abs. 4
    Türkei, Kurden, Unterstützer, PKK, Vertreibung, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Gruppenverfolgung, Sippenhaft, UNHCR, Mandatsflüchtlinge, Anerkennung im Ausland, Irak (A), Genfer Flüchtlingskonvention, Unterzeichnerstaat, Abschiebungsandrohung, Bundesamt, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz einer türkischen Staatsangehörigen nach § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Möglichkeit der politischen Verfolgung unter den Gesichtspunkt der Sippenhaft; Möglichkeit der Gefahr einer Verfolgung unter Sippenhaftsgesichtspunkten; ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00

    Anerkennung als Flüchtling durch UNHCR nach Genfer Flüchtlingskonvention bindet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04
    Dass eine (bloße) Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft durch den UNHCR nicht als Anerkennung und damit einen Drittstaat bindende Entscheidung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG anzusehen sei, werde z. B. vom VG Freiburg (Urt. v. 07.05.2002 - A 7 K 10114/00 - JURIS) vertreten.

    Das Bundesamt ist (gar) nicht verpflichtet, in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses bereits in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG feststeht (vgl. ebenso VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - JURIS; OVG Münster, Beschl. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 - JURIS; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21; Fraenkel, Einführende Hinweise zum Ausländergesetz 1990, S. 276; Hailbronner, AuslG § 51 Anm. 17, 22, 30 weist ebenfalls darauf hin, dass § 51 Abs. 2 Satz 1 AuslG sich auf einen formellen Status des betreffenden Ausländers beziehe und dass dieser formelle Status von der Ausländerbehörde (also nicht vom Bundesamt) zu prüfen sei).

    Dieses hat der UNHCR auf entsprechende Anfrage im vorliegenden Verfahren auch nochmals ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 27. Dezember 2004 zum Ausdruck gebracht und ausgeführt, dass die UNHCR-Mandats-Anerkennung, die bei der Klägerin "prima facie" erfolgt sei, keine Bindungswirkung für ein im Bundesgebiet betriebenes Asylverfahren beinhalte, ihr jedoch eine starke Indizwirkung beikomme (ebenso VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002- 7 K 10114/00 - JURIS; Auskunft des Deutschen Orientinstituts Hamburg vom 25.06.1998 an VG Hamburg, wonach den UNHCR-Anerkennungsverfahren noch eine Genehmigung durch staatliche Stellen nachfolgen müsse - zitiert nach VG Freiburg a. a. O. - UNHCR, Stellungnahme v. 10.08.2000 an VG Freiburg; Marx, Komm. z. AsylVfG 4. Aufl. 1999 § 9 RdNr. 6; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 9 AsylVfG RdNr.. 5; anderer Auffassung: GK-AuslG § 51 RdNr. 65; VG Lüneburg a. a. O., VG Chemnitz a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04
    Es musste deshalb auch nicht geprüft werden, ob die aktuelle Erkenntnislage es überhaupt noch rechtfertigt, an der bisherigen Rechtsprechung des Senats zur Sippenhaftgefahr festzuhalten (vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 19.04.2005 - 8 A 273/04.A -, das seine Rechtsprechung geändert hat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 21 A 4014/98

    D (A), Verfahrensrecht, Konventionsflüchtlinge, Bundesamt, Feststellungsanspruch,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04
    Das Bundesamt ist (gar) nicht verpflichtet, in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses bereits in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG feststeht (vgl. ebenso VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - JURIS; OVG Münster, Beschl. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 - JURIS; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21; Fraenkel, Einführende Hinweise zum Ausländergesetz 1990, S. 276; Hailbronner, AuslG § 51 Anm. 17, 22, 30 weist ebenfalls darauf hin, dass § 51 Abs. 2 Satz 1 AuslG sich auf einen formellen Status des betreffenden Ausländers beziehe und dass dieser formelle Status von der Ausländerbehörde (also nicht vom Bundesamt) zu prüfen sei).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 54.97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04
    Es fehlt somit an einem Feststellungsanspruch gegenüber der Beklagten (vgl. in diesem Sinne auch Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 28.04.1998 - 9 C 54.97 - JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2003 - 11 LB 288/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist die Gefahr einer sippenhaftähnlichen Verfolgung in der Regel nur gegeben bei nahen Verwandten (Eltern, Geschwistern, älteren Kindern) von Personen, die ihrerseits landesweit mit Haftbefehl gesucht werden oder an führender Stelle separatistische Organisationen unterstützen (vgl. z. B. Urt. d. Sen. v. 27.02.2003 - 11 LB 288/02 -).
  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07

    Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten

    Der erkennende Senat folgt der auf der Grundlage einer entsprechenden Anfrage an den UNHCR und weiterer Erkenntnismittel fußenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich auch weitere Gerichte angeschlossen haben (NdsOVG, Urt. v. 7.12.2005, InfAuslR 2006, 157; OVG NW, Beschl. v. 27.9.2006, NVwZ 2007, 481; Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: Oktober 2009, § 60 Rn. 205, und Hofmann/Hofmann, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 60 Rn. 23 m. w. N.).2.

    Zudem bedarf es in diesen Fällen gerade nicht der besonderen Sachkunde des Bundesamtes (vgl. NdsOVG, Urt. v. 7.12.2005, a. a. O.).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung, ob die Vertreibung der übrigen Dorfbewohnerdurch die Sicherheitskräfte im Jahr 1994 selbst eine politische Verfolgung darstellte oder - weil diese Handlungen nicht auf den Kläger persönlich abzielten, sondern als militärische Maßnahmen gegen alle Dorfbewohner gerichtet waren - keine Verfolgung darstellte (vgl. hierzu NdsOVG, Urt. v. 7.12.2005, InfAuslR 2006, 157).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 9 A 1309/20

    Berücksichtigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch UNHCR

    Dementsprechend habe der UNHCR in seiner Stellungnahme vom 27. Dezember 2004 an das Niedersächsische OVG im Verfahren 11 LB 193/04 bestätigt, dass die UNHCR-Mandatsanerkennung keine Bindungswirkung für ein in Deutschland betriebenes Asylverfahren entfalte.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 -, juris Rn. 38 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 -, juris Rn. 22 ff.

    Auf einen grundsätzlichen Klärungsbedarf führt auch nicht der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. November 2006 - 1 B 30.06 - die Revision gegen das Urteil des Nds. OVG vom 7. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 - im Hinblick auf die Abschiebungsandrohung zugelassen hat.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 264/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Ob nicht assimilierte Kurden aus diesen Gebieten einer regionalen bzw. örtlich begrenzten Gruppenverfolgung oder einer Einzelverfolgung wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit ausgesetzt sind, hat der erkennende Senat bisher offen gelassen, weil für diese Personengruppe jedenfalls in den westlichen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative bestehe (vgl. etwa Urt. v. 7.12.2005 - 11 LB 193/04 -, v. 21.9.2004 - 11 LB 22/04 -, v. 27.2.2003 - 11 LB 228/02 - u. v. 18.1.2000 - 11 L 3404/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Ob nicht assimilierte Kurden aus diesen Gebieten einer regionalen bzw. örtlich begrenzten Gruppenverfolgung oder einer Einzelverfolgung wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit ausgesetzt sind, hat der erkennende Senat bisher offen gelassen, weil für diese Personengruppe jedenfalls in den westlichen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative bestehe (vgl. etwa Urt. v. 7.12.2005 - 11 LB 193/04 -, v. 21.9.2004 - 11 LB 22/04 -, v. 27.2.2003 - 11 LB 228/02 - u. v. 18.1.2000 - 11 L 3404/99 -).
  • VG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 7 K 325/08

    Anforderungen an die Erfüllung der Ausschlusstatbestände des § 60 Abs 8 AufenthG

    Dem steht bereits der Umstand entgegen, dass der Kläger von dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in Kenntnis seiner früheren Betätigungen für die MEK am 05.05.2006 als Flüchtling unter dem Mandat des UNHCR ) registriert worden ist (Blatt 60 der Bundesamtsakte 5299229-439. Allerdings geht das erkennende Gericht mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 03.11.2006 - 1 B 30/06, Buchholz 402.242, § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 27) und dem OVG Lüneburg (Urteil vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04) sowie dem OVG Münster (Beschluss vom 27.09.2006 - 8 A 1363/05.A, NVwZ 2007, Seite 481) davon aus, dass allein eine Registrierung einer Person durch den UNHCR als Mandatsflüchtling keineswegs zwangsläufig zu der Annahme berechtigt, dass dieser die Rechtstellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genießt.

    Demzufolge beinhaltet allein die bloße Registrierung einer Person als Mandats-Flüchtling nicht auch zwangsläufig deren Rechtstellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. des Protokolls von 1967 (vgl. UNHCR, Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, Genf Dezember 2003, Seite 6; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04, sowie OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2006 - 8 A 1363/05.A, NVwZ 2007, Seite 481).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 18 A 901/11

    Ausschließliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 D Abs. 2 GK

    Vgl. zum Fehlen eines Feststellungsanspruchs gegenüber dem Bundesamt in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auch das Niedersächsische OVG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 -, InfAuslR 2006, 157.
  • VG Bayreuth, 18.06.2018 - B 7 K 16.31771

    Bedeutung des UNHCR-Flüchtlingsausweises und Verfolgung in Äthiopien

    Die bloße Registrierung des Klägers durch den UNHCR beinhaltet nicht die von Art. 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 i. V. m. dem Protokoll vom 31.1.1967 für die Wirksamkeit der Anerkennung erforderliche staatliche Entscheidung (VG Bayreuth, U.v. 2.5.2016 - B 3 K 15.30486 - juris; SächsOVG, U.v. 8.7.2010 - A 3 A 503/07 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 7.12.2005 - 11 LB 193/04 - juris; OVG Münster, B.v. 27.9.2006 - 8 A 1363/05.A - juris).

    Die UNHCR-Mandats-Anerkennung beinhaltet damit keine Bindungswirkung für ein im Bundesgebiet betriebenes Asylverfahren, ihr kommt jedoch eine starke Indizwirkung zu (VG Bayreuth, U.v. 2.5.2016 - B 3 K 15.30486 - juris; SächsOVG, U.v. 8.7.2010 - A 3 A 503/07 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 7.12.2005 - 11 LB 193/04 - juris; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.10.2010 - 10 B 28.10 - juris und BVerwG, B.v. 3.11.2006 - 1 B 30.06 - juris).

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 7 K 325/08

    Iran, Folgeantrag, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Verfahrensrichtlinie,

    Allerdings geht das erkennende Gericht mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 03.11.2006 - 1 B 30/06, Buchholz 402.242, § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 27) und dem OVG Lüneburg (Urteil vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04) sowie dem OVG Münster (Beschluss vom 27.09.2006 - 8 A 1363/05.A, NVwZ 2007, Seite 481) davon aus, dass allein eine Registrierung einer Person durch den UNHCR als Mandatsflüchtling keineswegs zwangsläufig zu der Annahme berechtigt, dass dieser die Rechtsstellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genießt.

    Demzufolge beinhaltet allein die bloße Registrierung einer Person als Mandats-Flüchtling nicht auch zwangsläufig deren Rechtsstellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. des Protokolls von 1967 (vgl. UNHCR, Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, Genf Dezember 2003, Seite 6; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04, sowie OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2006 - 8 A 1363/05.A, NVwZ 2007, Seite 481).

  • VG Freiburg, 07.05.2019 - A 3 K 2973/17

    Verfolgungssituation im Irak

    Umgekehrt begründet die Anerkennung als UNHCR-Mandatsflüchtling aber auch keine Bindungswirkung für ein im Bundesgebiet betriebenes Asylverfahren, ihr kommt lediglich im Hinblick auf die zum entsprechenden Zeitpunkt bestehende Verfolgung eine Indizwirkung zu (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Urteil vom 08.07.2010 - A 3 A 503/07 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.12.2005 - 11 LB 193/04 -, juris; VG Bayreuth, Urteile vom 18.06.2018 - B 7 K 16.31771 -, juris und vom 02.05.2016 - B 3 K 15.30486 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.2010 - 10 B 28.10 -, juris und vom 03.11.2006 - 1 B 30.06 -, juris).
  • VG Aachen, 09.07.2010 - 8 L 151/10

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsandrohung,

    Vielmehr hat die Ausländerbehörde die Zulässigkeit einer Abschiebung in Anknüpfung an die formale Rechtsstellung als Flüchtling bei Erlass einer Abschiebungsandrohung selbst zu prüfen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2006 - 1 B 30.06 (1 C 40.06) -, juris, Rn. 2; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LB 193/04 -, InfAuslR 2006, 58 = juris, Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 21 A 4014/98.A -, juris; Treiber in GK-AufenthG, Band 3, § 60 Rn. 205.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2006 - 8 A 1363/05

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, UNHCR, Mandatsflüchtlinge,

  • VG Düsseldorf, 09.12.2008 - 2 K 6223/08

    Asyl Flüchtling UNHCR Konventionsausweis Irak Ashraf TIPF Ausschlussgründe

  • VG Bayreuth, 02.05.2016 - B 3 K 15.30486

    Mitgliedschaft in der DPIK begründet keine drohende Verfolgung bei der Rückkehr

  • VG Aachen, 28.03.2022 - 10 K 1951/21

    Asyl; politische Verfolgung; Flüchtling; Iran; Volksmujaheddin;

  • OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10

    Anerkennung als Flüchtling in der BRD bei bereits bestehendem Asyl in einem

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - A 4 K 1897/20

    Rechtsfolgen bei Zuerkennung internationalen Schutzes im Rahmen einer

  • VG Arnsberg, 26.03.2009 - 6 K 3283/08

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zur

  • VG Saarlouis, 02.11.2020 - 3 K 699/20

    Asylrecht -Hauptsacheverfahren

  • VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 2 K 16.30335

    Kein Flüchtlingsstatus für sunnitische Volkszugehörige aus der Provinz Babil im

  • VG Saarlouis, 09.02.2018 - 6 K 2260/16

    Irak, politische Verfolgung, IS, Islamischer Staat, islamistische Milizen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht